Erstgespräch erklärt – Was ist die psychotherapeutische Sprechstunde?

Bruno Team|
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Kurz gesagt

Wenn du gesetzlich versichert bist und eine Psychotherapie über die Krankenkasse bekommen willst, fängt fast alles mit dem Erstgespräch an. Offiziell heißt das psychotherapeutische Sprechstunde. Dort schätzt eine Therapeut·in ein, ob und welche Therapie für dich sinnvoll ist – und stellt dir danach das Formular PTV 11 aus. Ohne dieses Formular kommst du bei der regulären Therapieplatzsuche kaum weiter.

Das klingt nach viel Bürokratie. Ist es auch. Aber das Erstgespräch selbst ist meist ein normales, ruhiges Gespräch – und ein wichtiger Schritt, den du nicht überspringen kannst und auch nicht solltest.

Was ist das Erstgespräch?

Viele Menschen meinen mit „Erstgespräch" den ersten Termin bei der Therapeut·in, bei der sie später behandelt werden. Für die Krankenkasse ist das etwas anderes: Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein eigenständiger, abrechenbarer Termin – unabhängig davon, ob du danach in derselben Praxis in Behandlung kommst.

Du kannst dafür jede Therapeut·in mit voller Kassenzulassung wählen. Es spielt keine Rolle, ob die Praxis gerade Therapieplätze frei hat oder ob du dort später behandelt werden willst. Jede Kassenpraxis muss mindestens zwei Sprechstunden pro Woche anbieten – dafür gibt es gesetzlich festgelegte Kapazitäten.

Ein Termin dauert in der Regel etwa 50 Minuten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, du zahlst die übliche Zuzahlung (falls du eine hast).

Warum ist das Erstgespräch nötig?

Die Sprechstunde hat zwei Aufgaben – eine fachliche und eine organisatorische.

Fachlich soll geklärt werden, ob bei dir eine psychische Erkrankung vorliegt, für die eine ambulante Psychotherapie sinnvoll ist. Die Therapeut·in hört sich deine Situation an, stellt gezielte Fragen und gibt eine erste Einschätzung. Das ist keine vollständige Diagnose – aber die Grundlage für alles Weitere.

Organisatorisch ist die Sprechstunde der Einstieg ins Kassensystem. Erst wenn eine approbierte Therapeut·in mit Kassenzulassung die Notwendigkeit bestätigt hat, darfst du offiziell nach einem Therapieplatz suchen – über die Terminservicestelle, Praxen direkt oder später über das Kostenerstattungsverfahren. Ohne diesen Schritt fehlt dir der Nachweis, den Krankenkassen und Vermittlungsstellen verlangen.

Kurz: Die Sprechstunde ist nicht nur ein nettes Kennenlernen. Sie ist der rechtliche und medizinische Startschuss für deine Therapie.

Was passiert im Erstgespräch?

Jede Praxis gestaltet den Ablauf etwas anders. Grob läuft es aber meist so:

  1. Ankommen und Formalitäten – Versichertenkarte vorlegen, ggf. kurze Anmeldung. Manchmal fragt die Praxis nach einer Überweisung vom Hausarzt. Die brauchst du für die Sprechstunde nicht zwingend, aber ein Konsiliarbericht (offiziell „Muster 22") kann helfen, wenn dein·e Hausärzt·in schon eine Einschätzung geschrieben hat.
  2. Das Gespräch – Du erzählst, was dich belastet, seit wann, wie es deinen Alltag beeinflusst. Die Therapeut·in fragt nach – oft zu Symptomen, Belastungen, bisherigen Behandlungen und deinen Erwartungen an eine Therapie.
  3. Einschätzung – Am Ende bekommst du eine erste fachliche Einschätzung: Ob Psychotherapie grundsätzlich sinnvoll ist, welches Verfahren infrage kommen könnte (z. B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundiert oder analytisch) und wie dringend eine Behandlung ist.
  4. Formulare – Die Therapeut·in stellt dir das PTV 11 aus und gibt dir einen Überweisungscode. Beides brauchst du für die nächsten Schritte.

Du musst im Erstgespräch nicht alles erzählen oder perfekt formulieren. Es reicht, ehrlich zu sagen, wie es dir geht. Nervosität ist normal – die meisten Therapeut·innen sind darauf eingestellt, dass Menschen in dieser Situation unsicher sind.

Das PTV-11-Formular: Dein wichtigstes Dokument

PTV 11 steht für ein offizielles Formular des Gemeinsamen Bundesausschusses. Es dokumentiert das Ergebnis deiner psychotherapeutischen Sprechstunde. Für dich ist es das wichtigste Papier auf dem Weg zur Therapie.

Darauf stehen unter anderem:

  • eine Verdachtsdiagnose (also welche Erkrankung vermutet wird)
  • ein Dringlichkeitscode (wie zeitnah eine Weiterbehandlung nötig ist)
  • ob eine Weiterbehandlung in dieser Praxis möglich ist oder nicht
  • der Hinweis, ob eine zeitnahe Weiterbehandlung erforderlich ist

Zusätzlich bekommst du einen Überweisungscode – eine Nummer, mit der du dich bei der Terminservicestelle (116 117) melden kannst, um einen Therapieplatz vermitteln zu lassen.

Bewahre das Original sicher auf. Am besten fotografierst du es direkt ab und legst es an einem Ort ab, wo du es wiederfindest. Du brauchst das PTV 11 für die Terminservicestelle, für deine eigene Suche – und falls nötig später für das Kostenerstattungsverfahren.

Wie bekommst du einen Termin?

Es gibt mehrere Wege:

  • Terminservicestelle: Ruf 116 117 an und bitte um einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde. Du hast ein Recht auf einen Termin innerhalb von vier Wochen.
  • Direkt bei einer Praxis: Viele Kassenpraxen vergeben Sprechstundentermine selbst – oft über ihre Website oder telefonisch während der Sprechzeiten.
  • KBV-Arztsuche: Über die Arzt- und Psychotherapeutensuche der KBV findest du Therapeut·innen mit Kassenzulassung in deiner Nähe.

Du musst nicht warten, bis eine Praxis dir einen Therapieplatz anbietet. Für die Sprechstunde reicht jede Kassenpraxis – auch wenn sie voll ausgelastet ist.

Und wenn die Praxis direkt einen Platz anbietet?

Manchmal – seltener, als man hofft – bietet dir die Praxis, bei der du die Sprechstunde hattest, direkt einen freien Therapieplatz an. Frag danach, wenn du dich dort wohlfühlst. In den meisten Fällen musst du danach selbst weiter suchen. Das PTV 11 und der Überweisungscode gelten trotzdem – sie sind dein Ticket für die nächsten Schritte.

Checkliste: Nach dem Erstgespräch

  • PTV 11 erhalten und Angaben geprüft
  • Formular sicher aufbewahrt (Original + Foto)
  • Überweisungscode notiert
  • Terminservicestelle (116 117) angerufen oder parallel selbst Praxen kontaktiert
  • Von Anfang an Notizen führen: wen du wann kontaktiert hast und was die Antwort war

Was kommt danach?

Mit PTV 11 und Überweisungscode suchst du einen Therapieplatz – über die Terminservicestelle, eigene Anfragen an Praxen oder beides parallel. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir in unserem Leitfaden:

Therapieplatz finden: Der komplette Schritt-für-Schritt-Leitfaden

Der Weg ist anstrengend. Aber das Erstgespräch hast du dann geschafft – und das ist mehr, als viele an diesem Punkt schon aufgeben. Du hast jetzt die Unterlagen, die du brauchst. Der Rest ist Organisation – und genau dabei kann Bruno dir helfen.