Terminservicestelle (116 117): Der komplette Leitfaden

Kurz gesagt
Die Terminservicestelle (TSS) unter 116 117 ist ein gesetzlicher Anspruch für gesetzlich Versicherte – und einer der wichtigsten Wege auf dem Weg zur Psychotherapie. Sie vermittelt Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde, für Akutbehandlungen und für probatorische Sitzungen.
Was sie nicht tut: einen festen Langzeit-Therapieplatz garantieren oder deine Wunsch-Therapeut·in vermitteln. Trotzdem lohnt sich der Anruf – nicht nur, weil du damit einen offiziellen Vermittlungsweg nutzt, sondern auch, weil du den Kontakt für ein mögliches Kostenerstattungsverfahren dokumentieren solltest.
Dieser Artikel erklärt, wann du anrufst, was du sagst, welche Fristen gelten – und was du tust, wenn nichts passiert.
Was ist die Terminservicestelle?
Die Terminservicestelle (TSS) ist Teil des Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Sie wurde eingeführt, damit gesetzlich Versicherte schneller an Termine bei Ärzt·innen und Psychotherapeut·innen kommen – unabhängig davon, ob sie einen Hausarzt·ärztin haben oder schon wissen, welche Praxis sie suchen.
Für die Psychotherapie ist die TSS besonders relevant, weil der Weg über Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzungen oft unübersichtlich ist – und viele Menschen gar nicht wissen, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Vermittlung haben.
Die TSS ist kostenlos, für gesetzlich Versicherte gedacht und über mehrere Kanäle erreichbar:
- Telefon: 116 117 – gesetzlich rund um die Uhr erreichbar
- Online: 116117-termine.de
- App: 116117.app
Rechtliche Grundlage ist § 75 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit der Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte. Seit dem 1. Januar 2022 vermittelt die TSS auch Termine für probatorische Sitzungen – nicht nur für die Sprechstunde.
Was die TSS vermittelt
| Terminart | Wann relevant | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Psychotherapeutische Sprechstunde | Du hattest noch kein Erstgespräch | Keine Überweisung, kein PTV 11 |
| Psychotherapeutische Akutbehandlung | Akute Belastung nach der Sprechstunde | PTV 11 + Vermittlungscode, „zeitnah erforderlich" |
| Probatorische Sitzungen | Ambulante Psychotherapie empfohlen | PTV 11 + Vermittlungscode, „zeitnah erforderlich" |
Die drei Phasen: Wann rufst du an?
Je nachdem, wo du im Prozess stehst, ist dein Anruf bei der TSS anders. Es gibt im Wesentlichen drei Phasen.
Phase 1: Noch kein Erstgespräch – Sprechstunde vermitteln lassen
Wann: Du hattest noch keine psychotherapeutische Sprechstunde.
Was du brauchst: Deine Gesundheitskarte.
Was passiert: Die TSS vermittelt dir einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Kassenpraxis mit freien Kapazitäten in deinem KV-Bezirk.
Frist: Die TSS muss dir innerhalb von einer Woche nach deinem Anruf einen Termin anbieten. Der Termin selbst darf höchstens vier Wochen nach deinem Erstkontakt stattfinden – insgesamt also spätestens am 35. Tag.
Wie die Sprechstunde abläuft und warum das PTV 11 danach wichtig ist, erklären wir hier:
Erstgespräch erklärt – Was ist die psychotherapeutische Sprechstunde?Phase 2: PTV 11 da – Probatorische Sitzungen vermitteln lassen
Wann: Nach der Sprechstunde, wenn ambulante Psychotherapie empfohlen wurde.
Was du brauchst: PTV 11 mit Vermittlungscode. Auf dem Formular müssen die Felder „ambulante Psychotherapie" und „zeitnah erforderlich" angekreuzt sein.
Was passiert: Die TSS vermittelt einen Termin für probatorische Sitzungen – die Kennenlernphase, in der du und die Therapeut·in prüft, ob die Zusammenarbeit passt, bevor ein Therapieantrag bei der Krankenkasse gestellt wird.
Frist: Termin spätestens vier Wochen nach deinem Erstkontakt – am 35. Tag.
Wichtig: Probatorik bedeutet nicht automatisch, dass die Praxis danach einen freien Therapieplatz hat. Die KV Berlin weist ausdrücklich darauf hin: „Die Vermittlung einer probatorischen Sitzung bedeutet nicht automatisch, dass der Therapeut freie Therapieplätze hat."
Alternativ: Phase 2 bei Bedarf einer Akutbehandlung
Wann: Nach der Sprechstunde, wenn eine akute psychische Belastung diagnostiziert wurde und eine kurzfristige Stabilisierung nötig ist.
Was du brauchst: PTV 11 mit Vermittlungscode (12-stellig). Auf dem Formular muss vermerkt sein, dass eine Akutbehandlung zeitnah erforderlich ist.
Was passiert: Die TSS vermittelt einen Termin für die psychotherapeutische Akutbehandlung – bis zu 12 Sitzungen à 50 Minuten, ohne Antrag bei der Krankenkasse. Die Behandlung findet in der vermittelten Praxis statt.
Frist: Termin spätestens zwei Wochen nach deinem Erstkontakt – also am 21. Tag.
Hinweis: Akutbehandlung stabilisiert in der Krise. Sie ersetzt keine Langzeittherapie – kann dir aber wertvolle Zeit und Unterstützung geben, während du weiter nach einem Therapieplatz suchst.
Mehr zu PTV 11 und PTV 12:
PTV 11 vs. PTV 12 – Was die Formulare bedeutenSo kontaktierst du die TSS
Die drei Wege
- Telefonisch: 116 117 – gesetzlich rund um die Uhr erreichbar
- Online: 116117-termine.de – Selbstbuchung, wenn verfügbar
- App: 116117.app
Was du bereithalten solltest
- Gesundheitskarte oder Versichertennummer
- Wohnort / PLZ – die Vermittlung erfolgt im KV-Bezirk deines Wohnorts
- Bei Phase 2 und 3: PTV 11 mit Vermittlungscode (12-stellige Buchstaben- und Zahlenkombination)
- Kurz formuliert: Was du suchst (Sprechstunde, Akutbehandlung oder Probatorik)
Was du am Telefon sagen kannst
Du musst nicht perfekt formulieren. Diese Sätze reichen als Orientierung:
Phase 1 – Sprechstunde:
„Guten Tag, mein Name ist [Name]. Ich bin gesetzlich versichert und suche einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde. Können Sie mir einen Termin vermitteln?"
Phase 2 – Akutbehandlung:
„Guten Tag, ich hatte eine psychotherapeutische Sprechstunde und habe ein PTV 11 mit Vermittlungscode für eine Akutbehandlung. Die Behandlung ist zeitnah erforderlich. Können Sie mir einen Termin vermitteln?"
Phase 3 – Probatorische Sitzungen:
„Guten Tag, ich hatte eine psychotherapeutische Sprechstunde und habe ein PTV 11 mit Vermittlungscode. Mir wurde eine ambulante Psychotherapie empfohlen, zeitnah erforderlich. Können Sie mir einen Termin für probatorische Sitzungen vermitteln?"
PTV 11: Gültigkeit nicht vergessen
Das PTV 11 ist im Ausstellungs- und Folgequartal gültig – nicht unbegrenzt. Wenn du länger wartest, kann der Vermittlungscode ablaufen. Dann musst du die Sprechstunde erneut in Anspruch nehmen oder die Therapeut·in um ein neues Formular bitten.
Was tun, wenn die TSS keinen Termin findet?
Krankenhaus-Ambulanz
Kann die TSS keinen Termin bei niedergelassenen Therapeut·innen vermitteln, muss sie dir innerhalb einer weiteren Woche einen Termin in einer Krankenhausambulanz anbieten. Das ist keine Notaufnahme im klassischen Sinn – sondern ambulante Behandlung im Krankenhaus.
Das klingt einschüchternd, ist aber ein gesetzlich vorgesehener Ausweg, wenn die niedergelassene Versorgung nicht greift.
Parallel weiter suchen
Wenn die TSS keinen passenden Termin vermitteln kann – oder der vermittelte Termin zu weit weg oder zu spät ist:
- Ergebnis dokumentieren (siehe Abschnitt unten)
- Eigene Suche fortsetzen – Bruno, Praxen direkt, Wartelisten
- Nachfragen, wenn Fristen überschritten werden
Die TSS ersetzt nicht deine eigene Suche! Wer nur auf die TSS wartet, verliert oft wertvolle Wochen.
Typische Missverständnisse
„Die TSS findet mir einen Therapieplatz." Nein. Sie vermittelt Sprechstunde, Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen – keinen garantierten Platz für eine laufende Richtlinientherapie.
„Ich brauche eine Überweisung vom Hausarzt." Für die psychotherapeutische Sprechstunde: Nein. Für Akutbehandlung und Probatorik brauchst du das PTV 11 mit Vermittlungscode – keine Hausarzt-Überweisung.
„116 117 ist nur für Notfälle." Unter derselben Nummer erreichst du auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Für Psychotherapie-Termine geht es um den Terminservice – ein separater, planbarer Vermittlungsweg.
TSS-Nachweis für das Kostenerstattungsverfahren
Wenn du trotz intensiver Suche keinen zeitnahen Kassenplatz findest, kann das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V eine Option sein. Dafür musst du nachweisen, dass die reguläre Versorgung nicht funktioniert hat – man spricht von Systemversagen.
Der Kontakt zur TSS ist dabei kein optionaler Extra-Schritt, sondern inzwischen fast Voraussetzung.
Warum der TSS-Nachweis wichtig ist
Seit dem 1. Januar 2022 vermittelt die TSS auch probatorische Sitzungen. Gerichte – darunter das LSG NRW im Juni 2025 – haben bestätigt, dass der Kontakt zur TSS den früher oft geforderten Nachweis vieler Einzelanrufe bei Therapeut·innen ersetzen oder ergänzen kann.
Das heißt nicht, dass du nur die TSS anrufen musst. Du brauchst beides:
- TSS-Kontakt – dokumentiert
- Eigenes Kontaktprotokoll – deine Anfragen an Praxen mit Kassenzulassung
Was du bei jedem TSS-Kontakt notieren solltest
- Datum und Uhrzeit
- Kanal (Telefon / Online / App)
- Was du angefragt hast (Sprechstunde / Akut / Probatorik)
- Ergebnis: Termin vermittelt? Wann? Oder: kein Termin möglich?
- Name der Gesprächspartner·in (falls genannt)
- Referenznummer oder Aktenzeichen (falls genannt)
Beispiel-Eintrag:
14.06.2026, 10:23 Uhr – TSS 116 117 (Telefon) – Anfrage Probatorik mit PTV-11-Code – Ergebnis: Kein Termin innerhalb von 4 Wochen vermittelbar. Rückruf in 3 Tagen versprochen. Gesprächspartner·in: [Name, falls genannt]
TSS-Nachweis + eigenes Protokoll = vollständiges Paket
Für die Kostenerstattung brauchst du typischerweise:
- PTV 11 aus der Sprechstunde
- TSS-Nachweis – dass kein zeitnaher Termin vermittelt werden konnte
- Kontaktprotokoll deiner eigenen Suche (10–20 dokumentierte Anfragen bei Kassenpraxen)
- Bestätigung einer Privatpraxis, dass kurzfristig ein Platz verfügbar ist
- Antrag bei der Krankenkasse – vor Behandlungsbeginn
Den vollständigen Ablauf erklären wir hier:
Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie einfach erklärtWie du deine eigenen Anfragen strukturiert nachverfolgst:
So behältst du den Überblick über AnfragenTSS und Bruno – wie beides zusammenpasst
Die TSS und Bruno sind keine Gegensätze – sie ergänzen sich:
| Terminservicestelle (116 117) | Bruno | |
|---|---|---|
| Was es tut | Gesetzliche Terminvermittlung | Viele Praxen gleichzeitig anschreiben |
| Wann | Sprechstunde, Akut, Probatorik | Eigene Suche nach Therapieplätzen |
| Dokumentation | Manuell notieren | Automatisch für Praxisanfragen |
| Für Kostenerstattung | TSS-Nachweis | Kontaktprotokoll |
Unser Rat: Starte die TSS, sobald du kannst – und suche parallel mit Bruno weiter. Wer nur auf einen Weg setzt, verliert Zeit. Wer beides nutzt und dokumentiert, ist für alle nächsten Schritte vorbereitet.
Häufige Fragen
Muss ich die TSS nutzen?
Nein – du musst nicht. Aber du solltest es. Du hast einen gesetzlichen Anspruch, und der Kontakt ist wichtig für ein mögliches Kostenerstattungsverfahren. Parallel kannst und solltest du selbst suchen.
Kann ich die TSS mehrmals anrufen?
Ja. Wenn der erste Vermittlungsversuch nicht zum Ziel führt oder der Termin nicht passt, kannst du erneut anrufen.
Gilt die TSS auch für Kinder und Jugendliche?
Ja. Die TSS vermittelt auch Termine bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut·innen. Der Ablauf ist derselbe – Sprechstunde, ggf. Akutbehandlung oder Probatorik.
Was passiert, wenn die TSS mir einen Termin vermittelt, die Praxis aber keinen Therapieplatz hat?
Das kann passieren – besonders bei probatorischen Sitzungen. Die Praxis kann dich kennenlernen, muss dir aber keinen langfristigen Therapieplatz garantieren. Nutze die probatorischen Sitzungen trotzdem – und suche parallel weiter nach einem festen Platz.
Den kompletten Ablauf für die Therapieplatzsuche erklären wir Schritt für Schritt hier:
Therapieplatz finden: Der komplette Schritt-für-Schritt-LeitfadenWeitere typische Fehler bei der Suche – und wie du sie vermeidest:
Die häufigsten Fehler bei der TherapieplatzsucheSo hilft dir Bruno
Die TSS ist ein offizieller Weg – aber sie ersetzt nicht die eigene Suche. Mit Bruno schreibst du viele Praxen gleichzeitig an, behältst alle Antworten an einem Ort und baust nebenbei dein Kontaktprotokoll auf. TSS-Kontakte notierst du dazu – und hast für den Fall der Fälle alles beisammen.
Kostenlos. In Deutschland gehostet. Für Menschen gebaut, die gerade Kraft brauchen – nicht noch mehr Aufwand.
Quellen und weiterführende Informationen:
- 116117.de – Psychotherapie – offizielle Patienteninformation
- BMG – Psychotherapeutische Sprechstunde – gesetzliche Grundlagen
- KBV – Anlage 28 BMV-Ä (Terminservicestellen) – Fristen und Pflichten
- KBV – Evaluationsbericht 116117-Terminservice 2025 – Einhaltung der Fristen in der Praxis
- KV Berlin – Patienteninfo Psychotherapie (PDF) – Ablauf und Fristen