PTV 11 vs. PTV 12 – Was die Formulare bedeuten und wann du welches brauchst

Bruno Team|
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Kurz gesagt

Wenn du gesetzlich versichert bist und Psychotherapie über die Krankenkasse suchst, stößt du schnell auf PTV-Formulare. Die wichtigsten für dich sind PTV 11 und PTV 12 – und sie werden oft verwechselt, weil die Namen so ähnlich klingen.

Kurz gefasst: PTV 11 bekommst du nach dem Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde). Es ist dein Dokument – der Nachweis, dass eine Therapeut·in deinen Behandlungsbedarf bestätigt hat. PTV 12 ist ein Anzeigeformular für die Krankenkasse, das deine Therapeut·in ausfüllt, wenn eine Akutbehandlung beginnt. Du bekommst davon eine Kopie, füllst es aber selbst nicht aus.

Beide hängen zusammen – aber sie kommen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Was sind PTV-Formulare?

PTV steht für Formulare der Psychotherapie-Richtlinie – also offizielle Vordrucke des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Therapeut·innen bei der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung nutzen. Die KBV stellt sie bereit und erklärt, wofür sie gedacht sind.

Für dich als Patient·in sind vor allem drei Formulare relevant:

  • PTV 10 – Allgemeine Information über das Versorgungsangebot (bekommst du während der Sprechstunde zum Lesen)
  • PTV 11 – Individuelle Patienteninformation mit dem Ergebnis deiner Sprechstunde
  • PTV 12 – Anzeige einer Akutbehandlung (oder des Therapieendes) an die Krankenkasse

PTV 1, PTV 2 und weitere Formulare kommen später ins Spiel – wenn eine reguläre Kurz- oder Langzeittherapie beantragt wird. Aber der Einstieg ins System läuft fast immer über PTV 11.

PTV 11: Dein wichtigstes Dokument nach dem Erstgespräch

PTV 11 heißt offiziell Individuelle Patienteninformation. Die Therapeut·in stellt es dir am Ende der psychotherapeutischen Sprechstunde aus – also nach dem Erstgespräch, das du brauchst, bevor du offiziell nach einem Therapieplatz suchen darfst.

Was steht drauf?

Das Formular dokumentiert das Ergebnis deiner Sprechstunde. Darauf findest du unter anderem:

  • das Datum der Sprechstunde (mindestens 50 Minuten)
  • eine Verdachtsdiagnose oder Diagnose (ICD-10-Code)
  • Empfehlungen zum weiteren Vorgehen – z. B. ambulante Psychotherapie, Akutbehandlung, Beratungsstelle oder ärztliche Abklärung
  • ob eine Weiterbehandlung in dieser Praxis möglich ist oder nicht
  • ob eine Behandlung zeitnah erforderlich ist
  • einen Vermittlungscode für die Terminservicestelle (116 117), falls eine Weitervermittlung nötig ist

Du bekommst die Ausfertigung PTV 11a mit nach Hause. Die Therapeut·in behält PTV 11b.

Warum ist PTV 11 so wichtig?

Ohne PTV 11 kommst du bei der regulären Therapieplatzsuche kaum weiter. Die Terminservicestelle (116 117) vermittelt dir nur dann einen Termin für probatorische Sitzungen, wenn auf dem Formular steht, dass eine ambulante Psychotherapie empfohlen wurde und die Weiterbehandlung zeitnah erforderlich ist.

Genauso gilt: Willst du eine Akutbehandlung über die Terminservicestelle vermitteln lassen, muss auf dem PTV 11 das Feld „ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung" angekreuzt sein.

Mehr zum Ablauf des Erstgesprächs erklären wir hier:

Erstgespräch erklärt – Was ist die psychotherapeutische Sprechstunde?

PTV 12: Anzeige der Akutbehandlung an die Krankenkasse

PTV 12 ist ein ganz anderes Formular. Es heißt Anzeige einer Akutbehandlung – und wird von der Therapeut·in ausgefüllt, nicht von dir.

Wofür ist PTV 12 da?

Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine kurzfristige Krisenintervention: Einzelgespräche, die dich bei akuten psychischen Belastungen stabilisieren sollen – noch bevor eine längere Therapie startet oder während du auf einen Therapieplatz wartest.

Laut Psychotherapie-Richtlinie des G-BA und der KBV gilt:

  • Die Akutbehandlung umfasst bis zu 24 Sitzungen à 25 Minuten pro Krankheitsfall (insgesamt maximal 600 Minuten)
  • Sie ist anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig – die Krankenkasse muss informiert werden, muss aber nicht vorher zustimmen
  • Die Anzeige muss spätestens am Tag des Behandlungsbeginns erfolgen

Dafür nutzt die Therapeut·in das PTV 12. Darauf stehen unter anderem:

  • das Startdatum der Akutbehandlung
  • die ICD-10-Diagnosen
  • Angaben zur zuvor durchgeführten psychotherapeutischen Sprechstunde
  • der bisherige Behandlungsverlauf

Wer bekommt welche Ausfertigung?

Bei einer Akutbehandlung gibt es drei Ausfertigungen:

  • PTV 12a → geht an die Krankenkasse
  • PTV 12b → bleibt bei der Therapeut·in
  • PTV 12c → geht an dich

Du musst das Formular also nicht selbst ausfüllen oder verschicken. Aber bewahre deine Kopie auf – sie dokumentiert, dass deine Akutbehandlung offiziell angemeldet ist.

Wann brauchst du welches Formular?

Du brauchst PTV 11, wenn …

  • du nach dem Erstgespräch einen Therapieplatz suchst (über 116 117 oder selbst)
  • du eine probatorische Sitzung über die Terminservicestelle vermitteln lassen willst
  • du später das Kostenerstattungsverfahren nutzen willst – dort wird das PTV 11 als Nachweis verlangt
  • du eine Akutbehandlung über die Terminservicestelle vermitteln lassen willst

PTV 12 betrifft dich, wenn …

  • die Therapeut·in in der Sprechstunde eine Akutbehandlung empfohlen hat (steht auf deinem PTV 11)
  • du einen Platz für Akutbehandlung gefunden hast und die Behandlung startet
  • deine behandelnde Therapeut·in die Krankenkasse informiert – du bekommst danach eine Kopie

Du brauchst kein PTV 12, wenn …

  • du nur einen regulären Therapieplatz suchst (Kurz- oder Langzeittherapie)
  • du noch in der Suche bist und noch keine Akutbehandlung begonnen hast

In dem Fall reicht dein PTV 11 – bis du probatorische Sitzungen findest und später mit PTV 1 und PTV 2 einen Therapieantrag stellst.

Akutbehandlung oder reguläre Therapie – was empfiehlt dir wer?

Auf dem PTV 11 empfiehlt die Therapeut·in eine von mehreren Optionen. Die häufigsten für dich:

Ambulante Psychotherapie (zeitnah erforderlich)

Das ist der normale Weg zur längeren Therapie. Du suchst einen Therapieplatz, machst probatorische Sitzungen und beantragst danach eine Kurz- oder Langzeittherapie. Dafür brauchst du dein PTV 11 mit Vermittlungscode – kein PTV 12.

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Das ist eine kurzfristige Krisenintervention – keine vollständige Therapie. Sie soll dich stabilisieren, wenn es akut schlecht geht, während du auf einen längeren Therapieplatz wartest oder um zu klären, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Voraussetzungen laut KBV und Psychotherapie-Richtlinie:

  • Zuvor muss eine psychotherapeutische Sprechstunde stattgefunden haben (mindestens 50 Minuten)
  • Auf dem PTV 11 muss „ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung" empfohlen sein
  • Du darfst bei derselben Therapeut·in nicht bereits in einer Akutbehandlung gewesen sein (Ausnahmen gibt es in besonders begründeten Fällen)

Wenn die Akutbehandlung endet und du eine reguläre Therapie brauchst, sind trotzdem mindestens zwei probatorische Sitzungen nötig – und die Sitzungen der Akutbehandlung werden auf dein Therapiekontingent angerechnet.

Der typische Ablauf – Schritt für Schritt

So hängen PTV 11 und PTV 12 im Alltag zusammen:

  1. Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde, ca. 50 Minuten)
  2. PTV 11 bekommst du mit nach Hause – inklusive Empfehlung und ggf. Vermittlungscode
  3. Abhängig von der Empfehlung:
    • Reguläre Therapie: Du suchst einen Platz (116 117, eigene Anfragen, Bruno) → probatorische Sitzungen → Therapieantrag (PTV 1/2)
    • Akutbehandlung: Du suchst eine Praxis mit Akutkapazität → Behandlung startet → Therapeut·in schickt PTV 12 an die Kasse → du bekommst eine Kopie
  4. Nach der Akutbehandlung (falls nötig): zurück zu Schritt 3 – reguläre Therapie suchen, probatorische Sitzungen, Antrag

Nicht jeder·jede braucht eine Akutbehandlung. Für die meisten Menschen auf der Therapieplatzsuche ist PTV 11 der entscheidende Schritt – PTV 12 kommt nur ins Spiel, wenn es wirklich akut ist.

Häufige Fragen

Kann ich mit PTV 12 einen Therapieplatz suchen?

Nein. Für die Therapieplatzsuche brauchst du PTV 11. PTV 12 existiert erst, wenn du bereits in einer Akutbehandlung bist.

Muss ich PTV 12 selbst zur Krankenkasse schicken?

Nein. Das erledigt deine Therapeut·in. Du bekommst nur eine Kopie zur eigenen Dokumentation.

Gilt PTV 11 auch für privat Versicherte?

Nein. PTV-Formulare gelten für die gesetzliche Krankenversicherung. Privatversicherte haben andere Wege – meist direkter Kontakt mit Therapeut·innen ohne dieses Formularsystem.

Was kommt als Nächstes?

Mit PTV 11 in der Hand bist du bereit für die eigentliche Suche. Wie du systematisch vorgehst, erklären wir in unserem Leitfaden:

Therapieplatz finden: Der komplette Schritt-für-Schritt-Leitfaden

Und wenn du viele Praxen gleichzeitig anschreiben willst, ohne den Überblick zu verlieren – genau dafür ist Bruno da.


Quellen und weiterführende Informationen: